Registerrichter

  1. Falls der Registerrichter weiß, daß K 1 außerdem testamentarisch bedacht ist, und er der herkömmlichen Auffassung folgt, so müßte er die Eintragung bis zum Abschluß des Erbscheinsverfahrens verweigern. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Damit steht fest, daß der zuständige Registerrichter in Düsseldorf die Eintragung der Fusion so lange zurückzustellen muß, bis die anzurufenden Landgerichte über den Vollzug entschieden haben. ( Quelle: Welt 1999)