Vor Regreßansprüchen von Verbrauchern, die durch den Verzehr von belastetem Getreide oder Gemüse gesundheitliche Schäden davontragen, warnt die Bayernwerk-Tochter ReCon Landwirte, die ihre Felder mit Klärschlamm düngen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
"Wer weiß, was da noch alles kommt", begründete Hassbach die Strafanzeige, "wir müssen uns vor möglichen Regreßansprüchen schützen.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Nun stellt sich die Frage, ob die Stadt wegen ihrer Versäumnisse mit Regreßansprüchen der Versicherung rechnen und den entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen muß.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Um eventuellen Regreßansprüchen der betroffenen Firmen zu entgehen, habe die MIT diesen Schritt unternommen, hieß es.
( Quelle: Welt 1996)