Reißverschluss-Verfahren

  1. "Reißverschluss-Verfahren" ist die umgangssprachliche Kurzfassung von Paragraf 28 der Geschäftsordnung über die "Reihenfolge der Redner": Sie sprechen abwechselnd nach der Größe ihrer Fraktion im Parlament. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2005)