Reichsversicherungsordnung

  1. Das zur Zeit geltende Kassenrecht entspricht der Reichsversicherungsordnung (1912). ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Hiermit sollen die Regelungen der seit 1911 bestehenden Reichsversicherungsordnung abgelöst, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung neu geordnet und als Siebtes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert werden. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)