Reisemangel

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  1. Ein Reisemangel liegt nur dann vor, wenn eine der vom Reiseveranstalter geschuldeten Hauptleistungen, die zu einem Gesamtarrangement gebündelt sind, nicht in Ordnung ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.05.2005)
  2. Hat eine Frau einen Kuraufenthalt in einem Vier-Sterne-Hotel gebucht, stattdessen jedoch eine Unterkunft in einer benachbarten, niederklassigen Pension beziehen müssen, so liegt in dieser Ersatzunterbringung ein Reisemangel. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.01.2004)
  3. Ein Gericht konnte jedoch keinen Reisemangel feststellen. ( Quelle: Spiegel Online vom 19.06.2003)
  4. Doch die beiden Gäste erklärten, hier liege auch noch ein Reisemangel vor. ( Quelle: Abendblatt vom 28.11.2004)
  5. Ein solcher Reisemangel, für den der Veranstalter nach §§ 651c bisf BGB haftet, liegt vor, wenn die Istbeschaffenheit der Reise von der Sollbeschaffenheit wesentlich zu Lasten des Kunden abweicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Legt sich der Reiseveranstalter auf den Zielort fest und bringt den Kunden 70 Kilometer weiter weg unter, ist dies ein erheblicher Reisemangel (LG Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2/24 S 277/92). ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Reisemangel: Wenn im Bad des Hotelzimmers die Toilette nicht funktioniert, ist das für Pauschalurlauber ein Reisemangel. ( Quelle: Die Welt vom 06.08.2005)
  8. Reisemangel: Wenn im Bad des Hotelzimmers die Toilette nicht funktioniert, ist das für Pauschalurlauber ein Reisemangel. ( Quelle: Die Welt vom 06.08.2005)
  9. Stuttgarter Richter erklärten, in einer vom Reiseveranstalter ausgeschriebenen Reise mit einem Nichtraucher-Bus stelle es keinen Reisemangel dar, wenn im Restaurant und während Besichtigungen im Freien geraucht würde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Hat ein Reiseveranstalter darauf bereits in seinem Prospekt hingewiesen, stellt Baulärm keinen Reisemangel dar (AG Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 30 C 4291/85-45). ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
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