Reiserücktrittsversicherung

  1. Wenigstens die finanziellen Verluste können durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden. ( Quelle: ZDF Heute vom 22.11.2003)
  2. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Aktenzeichen: 12 C 145/01), das einer Reiserücktrittsversicherung recht gab. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.07.2004)
  3. Dann könnten auf den Arbeitslosen zum Beispiel Stornokosten zukommen, die weder von einer Reiserücktrittsversicherung noch vom Arbeitsamt übernommen werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.07.2003)
  4. Der Reisende ist in jedem Falle gut beraten, wenn er sich vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau über die Voraussetzungen der Eintrittspflicht informiert. ( Quelle: Die Welt 2001)