Rentnerjahrgang

  1. Der steuerpflichtige Anteil wird künftig für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise erhöht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.05.2004)
  2. Aber es ist nahezu ausgeschlossen, dass diese Erwartung für jeden einzelnen künftigen Rentnerjahrgang gelten wird. ( Quelle: Die Zeit (43/2003))
  3. Vielmehr muss jeder Rentnerjahrgang einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.05.2004)