Restbuchwertes

  1. Nach Ablauf der Leasingdauer hat der Leasingnehmer eine Kaufoption zum Restbuchwert bzw. zum niedrigeren Verkehrswert oder aber eine Option, den Leasingvertrag auf der Basis des Restbuchwertes bzw. des Verkehrswertes zu verlängern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)