Restitutionsberechtigten

  1. In der Praxis wäre so im Einzelfall ein Resitutionsausschluß immer zu vermeiden bzw. durch den Restitutionsberechtigten abzuweisen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Gleichwohl bieten diese Bestimmungen dem Restitutionsberechtigten nur einen unvollkommenen Schutz, da sie nicht grundbuchwirksam sind und einen gutgläubigen Erwerb durch Dritte nicht ausschließen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)