Restwert-Risiken

  1. Leasingunternehmen übernehmen in der Regel keine Restwert-Risiken, sondern wälzen diese auf die Leasingnehmer oder aber auch auf Lieferanten ab, wobei letztere zum Beispiel verpflichtet werden, das Kfz bei Vertragsende zum Restwert zu übernehmen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)