Rev.

  1. Die Rev. der Kl. führte zur Wiederherstellung des Urteils des AtbG. Aus den Gründen: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Hiermit hat das BerGer. entgegen der Annahme der Rev. den Erfindungsgedanken des Gebrauchsmusters richtig und erschöpfend erfaßt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)