Richterin Christine Hohmann-Dennhardt

  1. Schon vor der Verfassungsbeschwerde des Vaters war bei der zuständigen Richterin Christine Hohmann-Dennhardt ein anderes Verfahren zum Problem des alleinigen Sorgerechts für nichteheliche Mütter anhängig geworden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2003)