Im Jahresabschluß 1998 fanden erstmalig die neuen Richttafeln der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln, als Berechnungsgrundlage für die Pensionsrückstellungen Anwendung.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Bei der Ermittlung des Betrags hat er sich auf ein Gutachten des Versicherungsmathematikers Dr. Klaus Heubeck gestützt (Richttafeln 1982), in dem ein Rechnungszinsfuß von 5,5 % zugrunde gelegt ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)