Rodelschlitten

  1. Zu den Besonderen gehören im Paragraph 24 der Straßenverkehrsordnung Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und, jetzt kommt's: 'ähnliche Fortbewegungsmittel'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Und die Fahrt mit dem Rodelschlitten den Berg hinab auf Schienen kann sogar bei Erwachsenen noch für einen kleinen Adrenalin-Kick sorgen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.07.2002)