Rubrikenüberschriften

  1. Selbstverständlich dürfte auch sein, daß in Messekatalogen und Fachzeitschriften, die mit einem Schlagwortregister und Rubrikenüberschriften arbeiten, wie z. B. Firmennamen, Hersteller, Aussteller, die Firma genannt werden muß. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)