Der im Interesse der Rechtseinheitlichkeit sicherl. wünschenswerten Gleichbehandlung von Gratifikationen, Ruhegeldern und Nachteilsausgleichzahlungen für besondere Beendingungsgründe käme man mit einer solchen Beurteilung um einen guten Schritt näher.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Danach sind nur noch Preissteigerungsraten von 0,6 und 1,2 Prozent zu erwarten, so dass auch die Erhöhung von Beamtengehältern und Ruhegeldern niedriger ausfallen würde.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)