Ruhegeldern

  1. Der im Interesse der Rechtseinheitlichkeit sicherl. wünschenswerten Gleichbehandlung von Gratifikationen, Ruhegeldern und Nachteilsausgleichzahlungen für besondere Beendingungsgründe käme man mit einer solchen Beurteilung um einen guten Schritt näher. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Danach sind nur noch Preissteigerungsraten von 0,6 und 1,2 Prozent zu erwarten, so dass auch die Erhöhung von Beamtengehältern und Ruhegeldern niedriger ausfallen würde. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)