Rundfunkgebührenordnung

  1. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag können Krankenhäuser von der Rundfunkgebühr befreit werden, allerdings laut Rundfunkgebührenordnung nur unter der Voraussetzung, daß sie ihren Patienten die TV-Geräte kostenlos überlassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Nicht einig waren sie sich dagegen, ob das Problem über die Pflegeversicherung oder über die Rundfunkgebührenordnung zu lösen sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)