Nach dem Rundfunkstaatsvertrag können Krankenhäuser von der Rundfunkgebühr befreit werden, allerdings laut Rundfunkgebührenordnung nur unter der Voraussetzung, daß sie ihren Patienten die TV-Geräte kostenlos überlassen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Nicht einig waren sie sich dagegen, ob das Problem über die Pflegeversicherung oder über die Rundfunkgebührenordnung zu lösen sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)