Der Sprecher des Cottbuser Amtsgerichtes, Wolfgang Rupieper, bezeichnete die Vorwürfe gegen Mönning als bekannt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.02.2004)
Andreas P. sei zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen, sagte Gerichtssprecher Rupieper.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)