Rückzahlungspflicht

  1. Die Rückzahlungspflicht müsse für den Arbeitnehmer überschaubar und klar geregelt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Es fällt auf, daß der Senat dabei nicht näher begründet, wieso eine Vorschußgewährung eine vertragliche Rückzahlungspflicht begründen kann. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Aus dieser Treuhandstellung des Arbeitgebers ergibt sich nicht nur seine Mitwirkungs-, sondern auch seine Rückzahlungspflicht, die in das BKGG gerade nicht übernommen worden ist und auch nicht übertragen werden kann. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Denn die im Gesetz festgelegte Rückzahlungspflicht trifft bislang bloß die Partei, keine Individuen. ( Quelle: DIE WELT 2000)