Sachenrecht

  1. Insofern ist es nicht einzusehen, weshalb die staatlich verwalteten Grundstücke, deren Rückgabe die fatalsten Streitigkeiten nach sich ziehen, nicht auch ins Sachenrecht einbezogen wurden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Mit Recht rügt die Revision, daß nach deutschem Sachenrecht das Eigentum an im Inland belegenen Grundstücken nicht aufgrund ausländischer Vindikationslegate unmittelbar mit dem Erbfall übergeht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Das Prinzip mag vernünftig sein, wenn es um Sachenrecht oder gewöhnliche Kriminalität geht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Grundstücksverträge sind nach dem das Sachenrecht beherrschenden Dualitätsprinzip mit Auflassung und Grundbucheintragung zu vollziehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)