Sachherrschaft

  1. 'Er hatte weder eine Sachherrschaft noch eine Tathoheit' im Nuklearfall. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Das Verschwenken des Kranarmes zum Lastentransport über den Grundstücken der Kl. stellt entgegen der Ansicht des LG Kiel (BauR 1991, 380) daher keine bloße Gebrauchshinderung ohne einen Eingriff in die Sachherrschaft dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)