Als Verstöße gegen die Hundeverordnung gelten unter anderem das Züchten und Abrichten von Kampfhunden, sie ohne Maulkorb oder Leine laufen zu lassen oder keine Sachkundeprüfung absolviert zu haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Sportschützen müssen eine Sachkundeprüfung ablegen und dürfen nicht vorbestraft sein.
( Quelle: )
"Wer in die Branche einsteigen will, sollte meiner Ansicht nach mindestens die so genannte Sachkundeprüfung ablegen", meint der Sicherheits-Experte.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.08.2005)
In den Verband wird nur aufgenommen, wer eine Sachkundeprüfung bestanden hat und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen kann.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.08.2004)
In einer Sachkundeprüfung muß vor einem Ausschuß außerdem der Umgang mit der Waffe und die Kenntnis der Gesetze bewiesen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)