Bibliographischer Hinweis: Heiner Lück: Über den Sachsenspiegel.
( Quelle: Spektrum der Wissenschaft 1999)
Da es sich beim Sachsenspiegel um die erste Niederschrift von Rechtssätzen in deutscher Sprache handelt, fehlt eine systematische Gliederung nach dem Vorbild heutiger Rechtskodices.
( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
All dies wissen Historiker vor allem aus Verhandlungsprotokollen und Urteilen, aus zeitgenössischen Illustrationen und Rechtsbüchern wie dem um 1200 verfassten "Sachsenspiegel", der das Landrecht erstmals schriftlich fixierte.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.08.2005)