SchKG

  1. Rechtsgrundlagen für die Beratung sind das Strafgesetzbuch (StGB) 219 und das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG) 1 bis 11. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Im Einvernehmen mit der Schwangeren können weitere Fachkräfte und Personen ihres Umfeldes, soweit es erforderlich ist, in die Beratung einbezogen werden ( 6 SchKG). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)