Schankbetrieb

  1. Das Bayerische Feiertagsgesetz verbiete an diesem Tag 'in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Das KWer Bauamt ist allerdings der Meinung, daß es sich hier um ein "reines" Wohngebiet handle, was jeglichen Schankbetrieb ausschließt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  3. Per Gesetz seien an diesem Tag in Räumen mit Schankbetrieb 'musikalische Darbietungen jeder Art verboten'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)