Aufgrund von Schriftanalysen durch einen Sachverständigen ermittelte die Kriminalpolizei als Täter den zum damaligen Zeitpunkt bei der Fa. K. angestellten Arbeitnehmer W., der später zugab, die Scheckfälschung begangen zu haben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Richter Woolard erklärte, die Inhaftierung des Lords, dem Diebstahl und Scheckfälschung zur Last gelegt werden, sei der einzige Weg, die Verurteilung vorzubereiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Er umfasste bisher selbst relativ leichte Delikte, wie beispielsweise die Scheckfälschung.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.03.2004)