Scheckfälschung

  1. Aufgrund von Schriftanalysen durch einen Sachverständigen ermittelte die Kriminalpolizei als Täter den zum damaligen Zeitpunkt bei der Fa. K. angestellten Arbeitnehmer W., der später zugab, die Scheckfälschung begangen zu haben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Richter Woolard erklärte, die Inhaftierung des Lords, dem Diebstahl und Scheckfälschung zur Last gelegt werden, sei der einzige Weg, die Verurteilung vorzubereiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  3. Er umfasste bisher selbst relativ leichte Delikte, wie beispielsweise die Scheckfälschung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.03.2004)