Scheinprokuristen

  1. Würde hier vom Senat entschieden gegen Scheinprokuristen oder ähnliche Schlupflöcher vorgegangen, enthielte diese Regelung genau den notwendigen Schutz für Angestellte einerseits und für kleine Läden gegenüber großen Ketten andererseits. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)