Schengen-Acquis

  1. Dazu gehö-ren neben dem deutschen Ausländerrecht und den Vereinbarungen der an den Schengen-Acquis gebundenen EU-Partner die vom Auswärtigen Amt er-gangenen Runderlasse, die konkretisierende Regelungen treffen. ( Quelle: Tagesschau vom 16.02.2005)