Schlachtsauen

  1. "Für die Schweinezuchtbetriebe empfiehlt sich, bei der Mast von Zuchtsauen mit futterökonomischer Begründung und unter Beachtung der Schlachtkörperqualität der Schlachtsauen in einer Nachmastdauer von etwa zehn Tagen nicht zu überschreiten." ( Quelle: TAZ 1991)