Schlauchbeuteln

  1. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Wein, Sekt, Spirituosen, Mischgetränke mit mehr als 15 Prozent Alkohol, diätische Lebensmittel wie Babynahrung sowie Getränke in Kartons oder Schlauchbeuteln. ( Quelle: Tagesschau Online vom 19.06.2003)