Schlechtleistung

  1. Sie habe auch das volle Vergütungsrisiko für den Fall der Schlechtleistung zu tragen gehabt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Erfahrungsgemäß fällt es jedoch schwer, zu beweisen, dass der Schaden aus der Schlechtleistung des Arbeitnehmers entstanden ist. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.06.2001)