Schleidener

  1. Die Tat auf dem einsamen Parkplatz an der B 258 nicht weit vom Schleidener Ortskern, für die die Anklage auf Raubmord lautet und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt ist, erregte wie alle Taxifahrer-Morde großes Aufsehen. ( Quelle: Aachener Nachrichten vom 06.10.2005)