Schlips-und-Kragen-Täter

  1. Die Schlips-und-Kragen-Täter bedienen sich anonymer: "Die Müllgebühren in Köln sind durch die Schmiergelder nicht gestiegen", behauptete der Angeklagte Eisermann trotz Schmiergeldern von mindestens 21 Millionen Mark im Kölner Müllprozess. ( Quelle: Neues Deutschland vom 02.01.2004)