Schlosswohnungen

  1. Im Laufe der Jahrzehnte sind viele Schlosswohnungen sozusagen vererbt worden, an Kinder und Enkel, Ärzte, Advokaten oder Architekten, die zu den gleichen günstigen Bedingungen in Schönbrunn wohnen dürfen wie die Urmieter. ( Quelle: Die Zeit (29/2002))