Schlußgenehmigung

  1. In der gestrigen Verhandlung machten die Kläger klar, daß ihrer Auffassung nach vor der Schlußgenehmigung für den Dauerbetrieb des Kraftwerks eine umfassende Sicherheitsbegutachtung notwendig gewesen wäre, die jedoch unterblieben sei. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Die Begründung der Atomkraftgegner: Weimar habe den Gaswäscher in der Schlußgenehmigung mit abgesegnet, obschon das Ministerium von Siemens Vorprüfunterlagen über die Qualität des Kunststoffes PVC angefordert habe, der beim Gaswäscher verwendet wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  3. Weimar habe vorsätzlich gegen das Atomgesetz verstoßen, da die Genehmigungsbehörde Vorprüfunterlagen für den Gaswäscher-Kunststoff verlangt und dennoch im vergangenen August die Schlußgenehmigung erteilt habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)