In der gestrigen Verhandlung machten die Kläger klar, daß ihrer Auffassung nach vor der Schlußgenehmigung für den Dauerbetrieb des Kraftwerks eine umfassende Sicherheitsbegutachtung notwendig gewesen wäre, die jedoch unterblieben sei.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Begründung der Atomkraftgegner: Weimar habe den Gaswäscher in der Schlußgenehmigung mit abgesegnet, obschon das Ministerium von Siemens Vorprüfunterlagen über die Qualität des Kunststoffes PVC angefordert habe, der beim Gaswäscher verwendet wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Weimar habe vorsätzlich gegen das Atomgesetz verstoßen, da die Genehmigungsbehörde Vorprüfunterlagen für den Gaswäscher-Kunststoff verlangt und dennoch im vergangenen August die Schlußgenehmigung erteilt habe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)