Schlußklausel

  1. Stellt der Arbeitgeber ein Zeugnis aus, hat er auf Wunsch des Mitarbeiters auch die übliche Schlußklausel - "Wir danken für die geleistete Arbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute" - aufzunehmen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 13.03.2005)