Schmuggelgeld

  1. In besonders schweren Fällen, in denen die hinterzogene Summe auffällig hoch oder das Geld besonders gut versteckt ist, könnte die Oberfinanzdirektion (OFD) nach dem Gesetz sogar das gesamte Schmuggelgeld einziehen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.06.2005)