Schmutzbeeinträchtigungen

  1. Wohnungsmängel, die zu einer Mietminderung berechtigen, können auch Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen von einer Baustelle im Haus oder sogar von einer Baustelle aus der Nachbarschaft sein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.05.2004)