Schreibtelephon

  1. Eine alleinstehende Taubstumme, die keine Verwandten in der Stadt hat und der Vereinsamung droht, müsse deshalb auf Kosten der Krankenkasse entweder ein Schreibtelephon oder alternativ ein Faxgerät bekommen, entschied das Gericht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)