Schriftanalysen

  1. Aufgrund von Schriftanalysen durch einen Sachverständigen ermittelte die Kriminalpolizei als Täter den zum damaligen Zeitpunkt bei der Fa. K. angestellten Arbeitnehmer W., der später zugab, die Scheckfälschung begangen zu haben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)