Der Angeklagte wurde durch ein Schriftgutachten entlastet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.05.2002)
Ein Schriftgutachten soll Aufschluss bringen, was der Angeklagte Pedro H. einige Zeit vor der Tat auf einen Zettel notierte: Einen detaillierten Plan, wie er seine Frau Marianne umbringen und den Mord hinterher vertuschen wollte?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2002)
In Schriftgutachten hätten die Drohbriefe keinem der Beschuldigten mit "der erforderlichen Sicherheit" zugeordnet werden können.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)