Schuldklammer

  1. Er ist schuldig, wenn auch nicht im Sinn der zentralen Anklage, die in raffinierten (und nur unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zweifelhaften) Prozessen der Modifikation zu etwas ganz Allgemeinem wird, das schließlich alle in die Schuldklammer zieht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.02.2005)