Schuldrecht

  1. Es geht um eine Emanzipation des Mietrechts vom Schuldrecht (40), um eine bewußte Höherstufung der Mieterinteressen auf Verfassungsebene. Das BVerfG betont zwar die "Staatsgerichtetheit" der Eigentumsposition des Mieters (41). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. "Ein einheitliches, außervertragliches Schuldrecht, das auch die Haftung nach Verkehrsunfällen regelt, ist noch nicht einmal in Arbeit", wurde auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar festgestellt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Das neue Schuldrecht: Auswirkungen auf die kauf- und werkvertragliche Praxis. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.12.2002)
  4. Zwar kann der Bauherr nach Schuldrecht den Vertrag mit dem Bauträger lösen, doch dann erhält er maximal die Insolvenzquote seiner bereits gezahlten Raten zurück. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.10.2001)