Schulpflichtige

  1. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 16 Jahre sind, besuchen die hiesigen Schulen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Schulpflichtige Kinder würden berücksichtigt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Im Vorjahr waren nach Erkenntnissen der Behörde knapp 800 Schulpflichtige in der Hansestadt dem Unterricht über Wochen und Monate ferngeblieben. ( Quelle: DIE WELT 2000)