Schutzzweck

  1. Mit dem Schutzzweck des § 251 StGB ist es daher unvereinbar, einen Raubtäter von der Sanktion auszunehmen, der Gewalt auch noch nach der Wegnahmehandlung zur Sicherung der Beute oder seiner Flucht anwendet und dadurch den Tod eines anderen verursacht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Wie bereits oben dargelegt, hat der Gesetzgeber die Buchführungspflichten auch wegen deren Schutzzweck strafrechtlich sanktioniert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Für den von Clement angestrebten Schutzzweck bei Berufen in Gefahrbereichen würde eine Fachkundeprüfung ausreichen. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.05.2003)
  4. Greift also der Schutzzweck der Norm nicht zugunsten des Kl. ein, so ist bei dieser Sachlage nicht einzusehen, daß die Vergünstigung eines Auflösungsantrages nach § 9 KSchG dem Arbeitgeber bei sozialwidriger Kündigung verwehrt werden soll. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Der Schaden ist nicht vom "Schutzzweck der Straßenverkehrsordnung umfaßt", sondern gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. ( Quelle: Die Welt vom 10.12.2005)
  6. Darin wird bestätigt, daß die gesetzlichen Bestimmungen keine Maßnahme zulassen, die nicht im Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck steht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Da § 79 I BVerfGG, wie dargestellt, einen konkreten Schutzzweck verfolgt, läßt sich aus § 79 I BVerfGG auch nicht folgern, daß jedenfalls im Bereich des Strafrechts jede verfassungswidrige Entscheidung wiederaufnehmbar sein muß (41). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Zwar hat der BGH den Schutzzweck einer Auskunft eingeschränkt, die einem Bauwilligen innerhalb eines laufenden Bauvoranfrageverfahrens, aber vor dessen endgültigem Abschluß von einem Sachbearbeiter erteilt worden war (73). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Mit der Zahlung des Entgeltausgleichs für die Zeit der Verminderung um über 50% ist dem Schutzzweck des TV Genüge getan. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Da es Sinn und Zweck des Gesetzes sei, Rechtssuchende vor unsachgemäßer Beratung zu schützen, müsse geprüft werden, ob angesichts der juristischen Erfahrenheit des pensionierten Richters dieser Schutzzweck überhaupt gefährdet sei. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2004)