Schätzmethode

  1. Das aber leistet schon mangels Vergleichsobjekten nicht die vom Privatsachverständigen der Kl. angezogene Schätzmethode, wohl aber die Schätzung nach EOP, wie der Sachverständige L zur Überzeugung des Senats dargelegt hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)