Selbstbehalts-

  1. Nach der Gesundheitsreform dürfen die Kassen Selbstbehalts- und Beitragsrückgewähr-Modelle nur freiwillig Versicherten anbieten, die über der Versicherungspflichtgrenze (3862,50 Euro brutto im Monat) liegen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.02.2004)