Selbstinkriminierung

  1. Schließlich änderten viele Beschuldigte ihre Verteidigungsstrategie, beriefen sich fortan auf den fünften Verfassungszusatz ("Keine Selbstinkriminierung") anstelle des ersten Zusatzes ("Meinungsfreiheit"). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.11.2005)