Semesterbetriebes

  1. Bis zur Wiederaufnahme des Semesterbetriebes im Oktober will die Behörde mit dem Bauordnungsamt, der Feuerwehr und der Universität klären, ob die dringendsten Gebäudemängel aus Sicherheitsgründen vor der eigentlichen Sanierung behoben werden müssen. ( Quelle: Die Welt vom 28.07.2005)