Sexualitätsbegriff

  1. Den beabsichtigten Regelungen liegt ein Sexualitätsbegriff zugrunde, der letztlich nur in der Zeugungssexualität etwas "Gottgewolltes" sieht und so von vornherein der homosexuellen Liebesfähigkeit diese Qualifizierung abspricht, sie also "verteufelt". ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2005)